ibug 2018 Chemnitz | Foto: Lucia Solano

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Festivalordnung

Achtung: Es werden die zum Festivalzeitpunkt im jeweils für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Gelsenkirchen (2G / 2G+ / 3G) geltenden Zugangsbeschränkungen lt. Infektionsschutzgesetz angewandt (sofern vorhanden).

1. Allgemeines 

Veranstalter des RUbug Festivals ist der dersalon.ruhr e.V. (im Nachfolgenden auch „wir“), eingetragen beim Amtsgericht Recklinghausen im Vereinsregister unter der Nummer VR2935, registriert beim Finanzamt Marl mit der Steuernummer 359/5731/4999.

Anschrift und Kontaktmöglichkeit: dersalon.ruhr e.V., Scherlebeckerstr. 399, 45701 Herten. E-Mail: info@rubug.de.

Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptieren die Erwerbenden (Besucher*innen) die hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Festivalordnung. 

2. Kaufvertrag 

Durch den Kauf von Eintrittskarten oder damit zusammenhängender Leistungen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Käufer*in und dem Veranstalter dersalon.ruhr e.V. zustande. 

Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens der Kundin bzw. des Kunden erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung und zum Erhalt der Karten an die hinterlegte Mailadresse bzw. bei Überweisungen durch den Eingang der Zahlung bei der Konzertkasse (Vorkasse). Nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen der Angaben sind mitteilbar unter der E-Mail-Adresse: ticketing@rubug.de.

Das im Fernabsatzgesetz geregelte generelle zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgaberecht kann nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung finden, da es sich bei dem Festivalticket um eine Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt. Somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dieses Festivaltickets ausgeschlossen. Siehe Entscheidung des Amtsgerichts München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05. 

Die Zahlung des Gesamtpreises ist sofort und ohne Abzüge nach Abgabe bzw. Absendung der Bestellung fällig. 

Die angebotenen Preise für die Eintrittskarten sind Endpreise inklusive Vorverkaufsgebühr, sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen. Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der/die Besteller*in sämtliche Überweisungsgebühren. 

Alle Tickets enthalten einen QR-Code mit einer individuellen Ticketnummer. Der Einlass wird einmalig je QR-Code bzw. der darin codierten Ticketnummer gewährt. Der Code ist an einem sicheren Ort aufzubewahren und gilt als verbindlicher Berechtigungsnachweis. 

Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Verstöße und Betrugsversuche werden strafrechtlich verfolgt.

Sollte wider Erwarten die Veranstaltung durch uns abgesagt werden, können Käufer*innen die erworbene Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den Nennwert der Eintrittskarte zurück. In allen anderen Fällen (u. a. Programmänderungen, Witterung, Verlust der Eintrittskarte, verdeckte Sicht…) besteht kein Rückerstattungsanspruch. 

Es werden die jeweils für die Stadt Gelsenkirchen  (2G / 2G+ / 3G) gültigen Zugangsbeschränkungen angewandt (sofern vorgeschrieben). Jede*r Besucher*in ist für deren Erfüllung vor Zutritt selbst verantwortlich. Entsprechende Nachweise sind beim Betreten des Festivalgeländes vorzulegen. Kurzfristige Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind kein Rückerstattungsgrund. 

3. Programmgestaltung 

Die inhaltliche Verantwortung für die Kunstdarbietungen liegt allein bei den jeweiligen Künstler*innen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter*innen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider. 

4. Ton- und Filmaufnahmen 

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt. Der dersalon.ruhr e.V. haftet nicht bei etwaigen Verstößen gegen Urheber- und Persönlichkeitsrechte durch Besucher*innen. 

Die Besucher*innen räumen dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher*innen haben keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder durch ihn beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen sie zu erkennen sind.

5. Festivalgelände 

Der Zutritt auf das Festivalgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Festivalbesucher*innen sind darüber informiert, dass sie sich auf einer Industriebrache befinden. Die Festivalbesucher*innen halten sich an die Festivalordnung. Nichtbeachtung kann zum Verweis vom Festivalgelände führen. 

Der Zutritt erfolgt ausschließlich über die offiziellen Einlasspunkte mit den gegen Entwertung der Eintrittskarten erhaltenen Eintrittsbändchen. Nur mit dem Eintrittsbändchen ist ein erneuter Eintritt auf das Gelände möglich. Sich auf dem Festivalgelände aufhaltende Personen ohne gültiges Eintrittsband werden des Geländes verwiesen. 

Der Ordnungsdienst führt am Eingang, auf dem Parkplatz und auf dem Festivalgelände während der gesamten Dauer der Veranstaltung Einlass- und Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist befugt, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen. 

Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt auf das Festival aus wichtigen Gründen zu verwehren. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, spitzen, sperrigen, gefährlichen oder pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen und Sprühdosen ist generell untersagt. Alkoholfreie Getränke in Kunststoffgefäßen sind erlaubt. Bei Nichtbeachtung kann der Eintritt verwehrt oder ein Verweis vom Festivalgelände ausgesprochen werden. Der Ermessensspielraum hierbei liegt beim Veranstalter. 

Müll ist auf dem gesamten Gelände in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen. 

Auf den Innenflächen ist das Rauchen generell untersagt. 

Wir möchten, dass das Festival als Zeichen des Friedens gesehen wird und bitten alle Festivalbesucher* innen sich freundlich und respektvoll zu verhalten.  

6. Jugendschutz 

Der Veranstalter hält sich an die Maßgaben des Jugendschutzgesetzes. 

Kindern unter Jugendlichen unter 14 Jahren kann der Zutritt zum Festivalgelände verwehrt werden, wenn diese nicht von mindestens einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Eltern haften für ihre Kinder und sind ihnen gegenüber auf dem gesamten zugehörigen Areal aufsichtspflichtig. 

7. Haftung 

Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. 

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 

8. Wirksamkeit der AGB, Datenschutz und anwendbares Recht 

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder der Festivalordnung unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. 

Wir halten uns an die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze. Die Angaben des Käufers werden nur diesem Rahmen erhoben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. 

Des Weiteren gilt unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

Auf das zwischen dem dersalon.ruhr e.V. und dem Käufer geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. 

Festivalordnung 

Besucher*innen betreten das Festivalgelände und alle dem Festival zugehörigen Flächen auf eigene Gefahr. Für eventuell entstandene Schäden kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. 

Anfahrt 

Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Das Abstellen von Fahrzeugen durch Besucher*innen geschieht auf eigene Gefahr. Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Wir halten alle Besucher*innen an, Fahrgemeinschaften zu bilden oder den ÖPNV zu nutzen. Das spart Platz und schont die Umwelt. 

Ton- und Filmaufnahmen 

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch erlaubt. 

Die unerlaubte Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Künstler*innen kann strafrechtliche Folgen haben. Der dersalon.ruhr e.V. übernimmt bei Verstößen gegen diese Regelung keine Haftung ab. 

Besucher*innen räumen dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Besucher*innen haben keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder durch ihn beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen sie zu erkennen sind. 

Festivalgelände 

Alle Besucher*innen haben sich unbedingt an das Rauchverbot in den Innenräumen zu halten. Aschenbecher werden auf den freigegebenen Flächen zur Verfügung gestellt und sollen auch benutzt werden. Wir möchten den Platz sauberer hinterlassen als wir ihn vorgefunden haben und legen diese Devise ebenfalls allen Besucher*innen ans Herz.

Kinder und Jugendliche 

Besucher*innen werden eindringlich gebeten, ihre Kinder zu jeder Zeit im Blick zu haben, da auf dem Gelände Gefahrenquellen lauern. Markierungen und Absperrungen dürfen unter keinen Umständen übertreten werden. Unter 14-jährige Kinder können insbesondere in den Abendstunden nicht mehr ohne volljährige Begleitperson auf das Festivalgelände. 

Hunde 

Hunde sind auf dem Festival aufgrund der Gefahrenquellen und potenzieller Schadstoffe nicht erwünscht. Sollte ein Mitbringen unvermeidbar sein, müssen sie auf dem gesamten Festivalgelände an der Leine geführt werden. Zuwiderhandlung kann zum Verweis vom Festival nach sich ziehen.